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Das weichgewaschene Besteller-Prinzip kommt

Sven Lechner • Okt. 12, 2019

Das Bundeskabinett beschliesst diese Woche die neue Regelung zur Maklerprovision

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In den vergangenen Wochen war eine heisse Diskussion um das Thema Maklerprovision entbrannt. Denn für den Verkauf von Immobilien stand dasselbe Modell wie bei der Vermietung im Raum, das sogenannte Bestellerprinzip, was bedeutet, dass der Verkäufer allein die Maklerprovision zu zahlen hat. Nicht nur innerhalb der Branche fanden Rege Debatten statt, vor allem im Social Media Bereich schalteten sich viele betroffene Privatpersonen mit ein, um über die Agenda zu argumentieren.
Einige Ideen standen im Raum, dabei schlug die ehemalige Justizministerin Katarina Barley zunächst vor, dass die Provision beim Immobilienverkauf nur noch vom Verkäufer zu erheben sei, da dieser schliesslich den Makler ja auch beauftrage. Die einfallsreiche Partei blieben dabei die Grünen, denn sie trieb das Ganze noch ein Stück weiter. Sie forderte zudem noch einen Provisionsdeckel von 2%. In diesem Falle wäre ein nachhaltiges und betriebswirtschaftliches Arbeiten im Sinne aller Beteiligten nicht mehr möglich gewesen.

Was vergessen wurde...

Grundlegend wurde bei der Diskussion immer davon ausgegangen, dass der Verkäufer den Makler bestellt. Was im Grunde nicht in Gänze falsch ist, jedoch auch nicht gänrlich richtig. Weitestgehend erhalten wir als Immobilienmakler eine Vielzahl an Zuschriften für einen Suchauftrag. Viele Kaufinteressenten vertrauen entweder seit jeher oder vielleicht auch nach geraumer Zeit einem professionellen Makler bei der Suche.
Vor allem wurde bei der Debatte vergessen, dass jeder Interessent in den Genuss einer professionellen Beratung kommt ohne eine Provision zu zahlen, solange die Immobilie nicht gekauft wird. Besichtigungstermine, Exposéversand und Beratungen sind vom Immobilienmakler ohne Berechnung zu leisten bis zum Vertragsabschluss. Dass dies durch eine einmalige Provisionsleistung abgedeckt werden muss wird gerne vergessen. Ein Ansatz hierzu hätte durchaus auch eine Aufwandsberechnung sein können um somit eine Entlastung des Einzelnen darzustellen.
Hinzu kommt, dass beim Eintreten des vollkommenen Bestellerprinzips der Käufer auf sich alleine gestellt wäre. Denn in diesem Falle kann er die Dienstleistung eines Maklers nur bedingt in Anspruch nehmen. Dass der Makler hier nicht mehr als klassischer Vermittler funktionieren kann ist einleuchtend. Der grösste Frevel an der Sache ist jedoch, dass allgemein suggeriert wurde den Eigentumserwerb zu erleichtern und potentielle Käufer zu entlasten. Ein grossartiger Humbug, denn die Provisionen hätten sich zum einen über den Verkaufspreis wiedergespiegelt und zudem die Beratung und Betreuung wäre in Richtung Erwerber deutlich schwieriger geworden. Hinzu kommt noch, dass der Staat vergessen hatte, dass er auf Bundesebene bis zu 6,5 % aus dem Kaufpreis Grunderwerbsteuer erhebt. In Baden-Württemberg immerhin noch 5 %. Weitergehend ist diese nicht einmal vollständig steuerlich absetzbar und muss aus 100 % versteuertem Einkommen bezahlt werden. Ein würdiger Ansatz wäre es deshalb gewesen, Familien oder zumindest Einkommensschwächere (wenigstens) beim Erstwerwerb vollständig oder zumindest in Teilen von der Grunderwerbsteuer zu befreien.
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Das neue Provisionsmodell - Die Teilung der Courtage

Die beschlossene Provisionsteilung ist unserer Meinung nach der richtige Weg. Demnach darf der Immobilienmakler künftig vom Käufer nur noch maximal die selbe Provision beziehen, wie er Sie vom Verkäufer erhalten hat. Interessant hierbei ist, dass das Gesetz tatsächlich vorsieht, dass der Makler dem Käufer den Eingang der Provision durch den Verkäufer nachweisen muss. Eine fragwürdige Geschichte.
Dennoch bietet dieses Modell eine maximale Transparenz und eine faire Aufteilung der Courtage. Beide Parteien können sich so weiter sicher sein, dass es eine beidseitige Betreuung gibt.

Auswirkungen auf die Immobilienmarkt

Wie auch beim Bestellerprinzip bei der Vermietung wird der Anteil der privaten Immobilienannoncen zunehmen. Sicherlich jedoch nicht in gleichem Masse, denn der Verkaufsprozess ist deutlich umfangreicher und erfordert wesentlich mehr Erfahrung und Sachkunde als die Vermietung.
Alle erfolgreichen Immobilienmakler in der Region Ludwigsburg & Stuttgart haben bisher ohnehin mit einer geteilten Provision gearbeitet, sodass hier keine allzu grossen Veränderungen zu erwarten sind.
Dramatischere Auswirkungen wird das neue Modell jedoch für Firmen haben, die bisher ohne Verkäuferprovision gearbeitet haben und dies im Zweifelsfall sogar noch offensiv beworben hatten. So werden vor allem grössere Internetplattformen Schwierigkeiten bei der Akquise neuer Objekte bekommen, da diese es sich zum Label gemacht haben, kostenfrei für den Verkäufer zu agieren. Eine grosse Unternehmensgruppe hatte zum Anfang des Jahres über einen Investor ein millionenschweres Investment erhalten. Bleibt mit Spannung zu erwarten, wie der Markt auf die geänderte Situation reagiert.

Fazit: Ganz sicher werden bei dieser Konstellation die Verkäufer viel entscheidender die Leistung eines Maklers überprüfen, bevor sie einen Auftrag erteilen. Dies wird in hohem Masse zur Qualitätssteigerung im Berufsbildsbild des Immobilienmaklers beitragen!
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