DAS NEUE BAUKINDERGELD | GÜNSTIGE ZINSEN FÜR FAMILIEN

Sven Lechner • 1. Juni 2023

Klara Geywitz (Bundesbauministerin) präsentiert das WEF - Wohneigentum für Familien.

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat das neue Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) vorgestellt, das als Nachfolger für das Baukindergeld konzipiert ist. Hohe Zinsen und Baukosten erschweren vielen Familien den Traum von den eigenen vier Wänden. Die Bundesregierung plant nun Unterstützung in Form von günstigen Krediten, um Abhilfe zu schaffen. Allerdings wird von Experten bemängelt, dass die Kriterien für die neue Förderung zu restriktiv sind.


Ab Juni können Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen zinsgünstige Kredite von der Förderbank KfW erhalten, wenn sie ein klimafreundliches Haus bauen möchten. Zum Start des Programms beträgt der Zinssatz 1,25 Prozent, was im Vergleich zu den marktüblichen Zinsen von derzeit etwa 3,5 Prozent für Kredite mit zehnjähriger Zinsbindung deutlich günstiger ist. Laut Bauministerin Klara Geywitz könnten Familien mit zwei Kindern beim Bau eines besonders klimafreundlichen Hauses etwa 40.000 Euro einsparen. Das neue Programm stellt somit eine verlässliche Unterstützung für Eigentümer dar und macht klimafreundliche Bauprojekte planbar und bezahlbar.

Diese Maßnahme ist auch eine Reaktion auf den rückläufigen Neubau von Einfamilienhäusern. Aufgrund der stark gestiegenen Zinsen und hohen Materialkosten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert gefühlt, wie Geywitz betont. Diese Verunsicherung hat dazu geführt, dass zahlreiche Kalkulationen von Familien hinfällig wurden. Das neue Förderprogramm setzt genau hier an.

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind haben Anspruch auf die neue Förderung. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 60.000 Euro betragen, wobei sich diese Grenze um 10.000 Euro für jedes weitere Kind erhöht. Dies bedeutet, dass etwa drei Viertel aller Haushalte in Deutschland anspruchsberechtigt sind.


Dennoch wird die Einkommensgrenze als Hauptkritikpunkt genannt. Wohnungsmarktforscher Matthias Günther vom Pestel-Institut der Funke Mediengruppe äußerte die Ansicht, dass für den Erhalt der Förderung ein niedriges Einkommen und gleichzeitig Vermögen erforderlich seien. Michael Neumann von Dr. Klein, einem Kreditvermittler, kritisierte, dass sich trotz der Förderung nur wenige die geforderten Standards für Energieeffizienz leisten könnten. Geywitz betonte, dass man sich am Durchschnittseinkommen der Antragsteller des Baukindergeldes orientiert habe, das unter 60.000 Euro lag.


Die Förderung gilt nur für Familien, die das Haus selbst bewohnen möchten und kein anderes Wohneigentum besitzen. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze werden nicht gefördert. Um Deutschlands Klimaschutzziele zu erreichen, werden die Kredite nur für Neubauten mit einem geringen CO2-Fußabdruck vergeben. Die Gebäude müssen mindestens den EH40-Standard erfüllen, was bedeutet, dass sie nur 40 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen dürfen. Um eine höhere Förderstufe zu erreichen, müssen die strengeren Kriterien für das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" erfüllt werden.


Die Höhe der Förderung hängt von der Klimafreundlichkeit des Hauses und der Anzahl der Kinder ab. Zum Start des Programms beträgt der Zinssatz für einen Kredit mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung 1,25 Prozent. Diese Summe kann jedoch variieren. In der niedrigeren Förderstufe können Familien mit ein oder zwei Kindern maximal 140.000 Euro zu günstigen Konditionen aufnehmen. Diese Summe steigt bei fünf Kindern auf 190.000 Euro. Wer noch klimafreundlicher baut, kann mit ein oder zwei Kindern bis zu 190.000 Euro erhalten, während Familien mit fünf Kindern bis zu 240.000 Euro erhalten können.


Für dieses Jahr stehen mindestens 350 Millionen Euro bereit, um die günstigen Kredite zu ermöglichen. Informationen über die Mittel für die Folgejahre können derzeit noch nicht genannt werden, da der Bundeshaushalt für 2024 noch in Bearbeitung ist.

Auch Käufer von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum können von den günstigen Krediten profitieren. Allerdings müssen die Gebäude innerhalb eines Jahres nach der Bauabnahme erworben werden und auch die Klima- und Effizienzstandards erfüllen. Dennoch gibt es Kritik, da es aufgrund der aktuellen Einkommensgrenze in vielen Städten schlichtweg nicht möglich sei, eine geförderte Immobilie zu erwerben. Die Kaufpreise seien für viele potenzielle Bauherren einfach zu hoch. Finanzierungsvermittler fordern auch Unterstützung für die Umwidmung und Aufstockung bestehender Immobilien.



Um einen günstigen Kredit zu beantragen, muss man mit einem Energieeffizienz-Experten zusammenarbeiten. Dieser überprüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen. Der Kreditantrag wird dann vor Baubeginn bei einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder einem Finanzvermittler gestellt.

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Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien? Die Spekulationsfrist für Immobilien bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Immobilienverkauf steuerfrei erfolgen kann. Aktuell liegt diese Frist bei zehn Jahren für vermietete Objekte (§ 23 EStG). Wird eine Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, kann das Finanzamt auf den Verkaufsgewinn Spekulationssteuer erheben – oft in empfindlicher Höhe, da der persönliche Einkommensteuersatz Anwendung findet. Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Eigennutzung : Wird die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationsfrist. Auch wer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren dort gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen. Vermietung : Bei rein vermieteten Objekten greift die 10-Jahresfrist . Ein Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe. Politische Diskussion: Spekulationsfrist bleibt vorerst unverändert Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung oder Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist seit Jahren ein Thema. Parteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt eine Reform gefordert. Die Argumente reichten von Wohnraumschutz über Steuergerechtigkeit bis hin zur Eindämmung von Immobilienspekulation . Doch: Die politische Entscheidung ist gefallen – zumindest vorerst. Im Frühjahr 2025 wurde im Rahmen der aktuellen Regierungskoalition keine Gesetzesänderung beschlossen . Die Spekulationsfrist bleibt damit weiterhin bei zehn Jahren bestehen. Für Eigentümer bedeutet das: Wer strategisch plant, kann auch künftig mit einem steuerfreien Immobilienverkauf rechnen – sofern die geltenden Fristen eingehalten werden. Chancen eines steuerfreien Immobilienverkaufs Maximierung des Gewinns : Wer die Spekulationsfrist korrekt nutzt, kann erhebliche steuerfreie Veräußerungsgewinne erzielen. Flexibilität für Investoren : Die Möglichkeit der steuerfreien Reinvestition schafft neue Spielräume im Portfolio. Altersvorsorge stärken : Für viele private Eigentümer bleibt der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ein wichtiger Pfeiler ihrer finanziellen Unabhängigkeit. Risiken und Fallstricke Fehlende Fristkenntnis : Wer versehentlich vor Ablauf verkauft, muss mit einer hohen Steuerlast rechnen. Missverständnisse bei Eigennutzung : Eine teilvermietete Wohnung oder ein Zweitwohnsitz kann den Steuerfreibetrag gefährden. Zukunftsrisiken : Auch wenn aktuell keine Änderung geplant ist – politische Rahmenbedingungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung bleibt unerlässlich. Fazit: Spekulationsfrist Immobilien – klug handeln, strategisch verkaufen Die Spekulationsfrist bei Immobilien bleibt ein zentrales Instrument für strategisch orientierte Eigentümer. Auch wenn die politische Diskussion um Änderungen anhält, bietet der aktuelle Rechtsrahmen nach wie vor attraktive Chancen für den steuerfreien Verkauf. Wer langfristig plant und rechtzeitig handelt, kann die bestehenden Möglichkeiten optimal nutzen – sei es zur Altersvorsorge, zur Reinvestition oder zur finanziellen Konsolidierung. Häufige Fragen zur Spekulationsfrist bei Immobilien (FAQ) Wie lange gilt die Spekulationsfrist bei Immobilien? Zehn Jahre für vermietete Immobilien, keine Frist bei reiner Eigennutzung. Wird die Spekulationsfrist bald geändert? Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat 2025 keine Reform beschlossen. Die Frist bleibt bestehen. Wann beginnt die Spekulationsfrist? Mit dem notariellen Kaufdatum – nicht mit Übergabe oder Grundbucheintrag. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Frist verkaufe? Dann fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können? Wir von Lechner Immobilien beraten Sie gern persönlich und diskret – rechtssicher, strategisch und individuell.  👉 Jetzt Kontakt aufnehmen: www.lechner.immo/kontakt
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