Wichtige Einschränkung beim Baukindergeld

Sven Lechner • 27. Juni 2018

Haben Familien bereits auf den geplanten Zuschuss gehofft, so kommt das Baukindergeld nun doch mit erheblichen Einschränkungen

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Die Stimmen der Gegner des Baukindergelds scheinen Einfluss auf die Bundesregierung gefunden zu haben. Man geht davon aus, dass das Budget des bisher angedachten Models für das Baukindergeld zu hoch sein könnte. Bisher war rückwirkend zum Anfang des Jahres eine Summe von 1.200 € Zuschuss pro Kind und pro Jahr für den Zeitraum von 10 Jahren angedacht. Jetzt soll aber die grösse der Immobilie ausschlaggebend sein, ob eine Familie den Zuschuss erhält oder nicht.

Begrenzung der Wohnfläche beim Baukindergeld

Eine Familie mit zwei Kindern erhält das Baukindergeld für Ihre Immobilie nur noch, wenn diese nicht grösser als 120 m² ist. Davon ausgehend sind die meisten Familien die ein Haus bauen schnell ausgeschlossen, denn diese liegen meist über der limitierten Wohnfläche. Wer also grösser baut erhält nichts! Wer mehr als zwei Kinder hat, kann sich pro Kind 10 m² mehr Haus oder Wohnung leisten.

Leider kein schlechter Scherz

Was erstmal als schlechter Scherz zu interpretieren scheint, ist Realität. Schwer vorstellbar, dass man sich bei der Bauplanung seines Eigenheims und den damit verbundenen hohen Kosten dann auch bei der Wohnfläche einschränken lässt. Im Verhältniss zum Neubau ist das Baukindergeld ohnehin eher ein "tropfen auf den heissen Stein". Man könnte der Bundesregierung gekonnte Strategie vorwerfen. Zuerst erweckt man grosse Hoffnung und schränkt später das Geplante wieder ein. Ein unschönes Spiel unserer Meinung nach.

Dabei wäre eine Lösung doch so einfach! Unbürokratisch könnte man die Grunderwerbsteuer für Familien anpassen oder im besten Fall aufheben. Das wäre eine direkte Subvention von Familien.

Haus- oder Wohnungsschlüssel auf Euro-Geldscheinen mit Text: Spekulationsfrist Immobilien – Symbolbi
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Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien? Die Spekulationsfrist für Immobilien bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Immobilienverkauf steuerfrei erfolgen kann. Aktuell liegt diese Frist bei zehn Jahren für vermietete Objekte (§ 23 EStG). Wird eine Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, kann das Finanzamt auf den Verkaufsgewinn Spekulationssteuer erheben – oft in empfindlicher Höhe, da der persönliche Einkommensteuersatz Anwendung findet. Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Eigennutzung : Wird die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationsfrist. Auch wer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren dort gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen. Vermietung : Bei rein vermieteten Objekten greift die 10-Jahresfrist . Ein Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe. Politische Diskussion: Spekulationsfrist bleibt vorerst unverändert Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung oder Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist seit Jahren ein Thema. Parteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt eine Reform gefordert. Die Argumente reichten von Wohnraumschutz über Steuergerechtigkeit bis hin zur Eindämmung von Immobilienspekulation . Doch: Die politische Entscheidung ist gefallen – zumindest vorerst. Im Frühjahr 2025 wurde im Rahmen der aktuellen Regierungskoalition keine Gesetzesänderung beschlossen . Die Spekulationsfrist bleibt damit weiterhin bei zehn Jahren bestehen. Für Eigentümer bedeutet das: Wer strategisch plant, kann auch künftig mit einem steuerfreien Immobilienverkauf rechnen – sofern die geltenden Fristen eingehalten werden. Chancen eines steuerfreien Immobilienverkaufs Maximierung des Gewinns : Wer die Spekulationsfrist korrekt nutzt, kann erhebliche steuerfreie Veräußerungsgewinne erzielen. Flexibilität für Investoren : Die Möglichkeit der steuerfreien Reinvestition schafft neue Spielräume im Portfolio. Altersvorsorge stärken : Für viele private Eigentümer bleibt der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ein wichtiger Pfeiler ihrer finanziellen Unabhängigkeit. Risiken und Fallstricke Fehlende Fristkenntnis : Wer versehentlich vor Ablauf verkauft, muss mit einer hohen Steuerlast rechnen. Missverständnisse bei Eigennutzung : Eine teilvermietete Wohnung oder ein Zweitwohnsitz kann den Steuerfreibetrag gefährden. Zukunftsrisiken : Auch wenn aktuell keine Änderung geplant ist – politische Rahmenbedingungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung bleibt unerlässlich. Fazit: Spekulationsfrist Immobilien – klug handeln, strategisch verkaufen Die Spekulationsfrist bei Immobilien bleibt ein zentrales Instrument für strategisch orientierte Eigentümer. Auch wenn die politische Diskussion um Änderungen anhält, bietet der aktuelle Rechtsrahmen nach wie vor attraktive Chancen für den steuerfreien Verkauf. Wer langfristig plant und rechtzeitig handelt, kann die bestehenden Möglichkeiten optimal nutzen – sei es zur Altersvorsorge, zur Reinvestition oder zur finanziellen Konsolidierung. Häufige Fragen zur Spekulationsfrist bei Immobilien (FAQ) Wie lange gilt die Spekulationsfrist bei Immobilien? Zehn Jahre für vermietete Immobilien, keine Frist bei reiner Eigennutzung. Wird die Spekulationsfrist bald geändert? Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat 2025 keine Reform beschlossen. Die Frist bleibt bestehen. Wann beginnt die Spekulationsfrist? Mit dem notariellen Kaufdatum – nicht mit Übergabe oder Grundbucheintrag. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Frist verkaufe? Dann fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können? Wir von Lechner Immobilien beraten Sie gern persönlich und diskret – rechtssicher, strategisch und individuell.  👉 Jetzt Kontakt aufnehmen: www.lechner.immo/kontakt
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