Stagnierende Wohneigentumsquote
Sven Lechner • 13. August 2019
Deutschland im Europavergleich Vorletzter was die Eigentumsquote bei Wohnimmobilien betrifft.
Deutschland einmal nicht ganz vorne. Und das ausgerechnet in einem wirtschaftlich gestärkten Land und in einem elementaren Segment der Vermögensbildung und Altersabsicherung: dem Eigenheim.
Nicht nur aktuell sonder seit 2010 stagniert die Quote der selbstgenutzten Wohnimmobilien laut einer aktuellen Angabe des property maganzines. Verändert haben sich jedoch die Altersstruktur der Immobilienbesitzer. So haben die Mittdreissiger 5 Prozentpunkte verloren und die über 65-jährigen hingegen um 5 % zugenommen. Weiterführend wurde ermittelt, dass die Anazahl von Ersterwerbern zurückgegegangen ist.
Das ist insoweit verwunderlich als das durch die NIedrigzinsphase der Zugang zu Immobilien im Hinblick auf die Finanzierung erleichtert wurde, auch im Verhältniss zu den gestiegenenen Preisen. Auch wirtschaftlich verzeichnet Gesamtdeutschland nach wie vor positive Ergebnisse, was sich auf die Kaufkraft privater Haushalte auswirkt.
Warum steigt die Eigentumsquote nicht?
Ausschlaggebend ist der anfänglich recht hohe Kapitalbedarf. Auch die aktuelle Zulage in Form des Baukindersgelds hat diese Barriere bisher nicht erheblich senken können.
Der Wunsch von Wohneigentum ist bei den Deutschen immernoch sehr weit oben auf der Wunschliste. Bildet die Immobilie vor allem für die Altersvorsorge einen elementaren Bestandteil der privaten Vermögensbildung. Trotz gestiegener Immobilienpreise stehen dagegen die immer weiter steigenden Mieten. Wenn Du Dir bisher unsicher warst, ob Du Dir ein Eigenheim leisten kannst, nutze doch einfach unseren kostenlosen Finanzierungsrechner.
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Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien? Die Spekulationsfrist für Immobilien bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Immobilienverkauf steuerfrei erfolgen kann. Aktuell liegt diese Frist bei zehn Jahren für vermietete Objekte (§ 23 EStG). Wird eine Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, kann das Finanzamt auf den Verkaufsgewinn Spekulationssteuer erheben – oft in empfindlicher Höhe, da der persönliche Einkommensteuersatz Anwendung findet. Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Eigennutzung : Wird die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationsfrist. Auch wer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren dort gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen. Vermietung : Bei rein vermieteten Objekten greift die 10-Jahresfrist . Ein Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe. Politische Diskussion: Spekulationsfrist bleibt vorerst unverändert Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung oder Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist seit Jahren ein Thema. Parteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt eine Reform gefordert. Die Argumente reichten von Wohnraumschutz über Steuergerechtigkeit bis hin zur Eindämmung von Immobilienspekulation . Doch: Die politische Entscheidung ist gefallen – zumindest vorerst. Im Frühjahr 2025 wurde im Rahmen der aktuellen Regierungskoalition keine Gesetzesänderung beschlossen . Die Spekulationsfrist bleibt damit weiterhin bei zehn Jahren bestehen. Für Eigentümer bedeutet das: Wer strategisch plant, kann auch künftig mit einem steuerfreien Immobilienverkauf rechnen – sofern die geltenden Fristen eingehalten werden. Chancen eines steuerfreien Immobilienverkaufs Maximierung des Gewinns : Wer die Spekulationsfrist korrekt nutzt, kann erhebliche steuerfreie Veräußerungsgewinne erzielen. Flexibilität für Investoren : Die Möglichkeit der steuerfreien Reinvestition schafft neue Spielräume im Portfolio. Altersvorsorge stärken : Für viele private Eigentümer bleibt der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ein wichtiger Pfeiler ihrer finanziellen Unabhängigkeit. Risiken und Fallstricke Fehlende Fristkenntnis : Wer versehentlich vor Ablauf verkauft, muss mit einer hohen Steuerlast rechnen. Missverständnisse bei Eigennutzung : Eine teilvermietete Wohnung oder ein Zweitwohnsitz kann den Steuerfreibetrag gefährden. Zukunftsrisiken : Auch wenn aktuell keine Änderung geplant ist – politische Rahmenbedingungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung bleibt unerlässlich. Fazit: Spekulationsfrist Immobilien – klug handeln, strategisch verkaufen Die Spekulationsfrist bei Immobilien bleibt ein zentrales Instrument für strategisch orientierte Eigentümer. Auch wenn die politische Diskussion um Änderungen anhält, bietet der aktuelle Rechtsrahmen nach wie vor attraktive Chancen für den steuerfreien Verkauf. Wer langfristig plant und rechtzeitig handelt, kann die bestehenden Möglichkeiten optimal nutzen – sei es zur Altersvorsorge, zur Reinvestition oder zur finanziellen Konsolidierung. Häufige Fragen zur Spekulationsfrist bei Immobilien (FAQ) Wie lange gilt die Spekulationsfrist bei Immobilien? Zehn Jahre für vermietete Immobilien, keine Frist bei reiner Eigennutzung. Wird die Spekulationsfrist bald geändert? Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat 2025 keine Reform beschlossen. Die Frist bleibt bestehen. Wann beginnt die Spekulationsfrist? Mit dem notariellen Kaufdatum – nicht mit Übergabe oder Grundbucheintrag. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Frist verkaufe? Dann fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können? Wir von Lechner Immobilien beraten Sie gern persönlich und diskret – rechtssicher, strategisch und individuell. 👉 Jetzt Kontakt aufnehmen: www.lechner.immo/kontakt

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Die Zukunft des Immobilienmarktes – Erfahren Sie, warum energieeffiziente und nachhaltige Immobilien immer wichtiger werden. Entdecken Sie die Vorteile moderner Technologien, energieeffizienter Bauweisen und umweltfreundlicher Materialien für Wertsteigerung, Komfort und Umwelt. Investieren Sie in eine nachhaltige Zukunft und profitieren Sie von langfristigen Einsparungen.

Die Diskussion bei Hart aber Fair um das Heizungsverbot von Gas- und Öl-Heizungen war intensiv. Die Gäste: Frank Schätzing: Bestseller-Autor (z.B. „Der Schwarm„)
Katrin Göring-Eckardt, B’90/Grüne: Vizepräsidentin Deutscher Bundestag
Johannes Vogel, FDP: Stellvertetender Bundesvorsitzender, Erster Paralmentarischer Geschäftsführer der BT-Fraktion
Robin Alexander: Stellvertretender Chefredakteur von „Welt“ und „Welt am Sonntag“
Monika Hohlmeier, CSU: Mitglied des Europäischen Parlaments (EP), Parlamentarische Geschäftsführerin der CSU-Europagruppe im EP
Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen