Mietpreisbremse ausgebremst - Landgericht Stuttgart entscheidet gegen die Regulierung
Sven Lechner • 15. März 2019
In einem zivilrechtlichen Verfahren weist das Landgericht Stuttgart die Klage eines Mieters zurück - die Mietpreisbremse sei in Baden-Württemberg unwirksam
Die Argumentation des Gerichts lautet demnach, die Begründung der Landesverordnung sei nicht veröffentlich worden. Es fehlt also die Nachvollziehbarkeit weshalb die Mietpreisbremse für eine Region gelten solle.
Ein Rückschlag für Mieter?
Bisher war die Mietpreisbremse, welche unter dem vormaligen Justizminister Maas ins Leben gerufen wurde und aktuell durch die bereits wieder scheidende Justizministerin Barley (beide SPD) noch verschärft wurde, als Werkzeug gedacht den steigenden Mieten Einhalt zu gewähren. Doch das aktuelle Urteil des Landgericht Stuttgarts stellt die Weichen völlig neu. Somit fällt dieser Schutzmechanismus in fast 70 Gemeinden zumindest vorübergehend weg.
Zwar hat die Landesregierung sofort mit einer, wie vom Gericht geforderten Begründung reagiert. Diese wirkt sich jedoch nicht mehr auf das Urteil aus. Ohnehin erkennt die Wirtschaftministerin Hoffmeister-Kraut die Mietpreisbremse nach wie vor als wirksam an. Ganz anders sehen das sowohl der Haus & Grundbesitzerverein und nennt die Mietpreisbremse "mausetot", als auch der Mieterverein Stuttgart. Dieser betonte Klagen bereits vor dem Urteil zurückgenommen zu haben, aufgrund der formellen Fehler.
Das Wirstschaftsministerium will jetzt eine aktualisierte Landesverordnung auf den Weg bringen. Diese werde aber mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.

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