Mietpreisbremse ausgebremst - Landgericht Stuttgart entscheidet gegen die Regulierung
Sven Lechner • 15. März 2019
In einem zivilrechtlichen Verfahren weist das Landgericht Stuttgart die Klage eines Mieters zurück - die Mietpreisbremse sei in Baden-Württemberg unwirksam
Die Argumentation des Gerichts lautet demnach, die Begründung der Landesverordnung sei nicht veröffentlich worden. Es fehlt also die Nachvollziehbarkeit weshalb die Mietpreisbremse für eine Region gelten solle.
Ein Rückschlag für Mieter?
Bisher war die Mietpreisbremse, welche unter dem vormaligen Justizminister Maas ins Leben gerufen wurde und aktuell durch die bereits wieder scheidende Justizministerin Barley (beide SPD) noch verschärft wurde, als Werkzeug gedacht den steigenden Mieten Einhalt zu gewähren. Doch das aktuelle Urteil des Landgericht Stuttgarts stellt die Weichen völlig neu. Somit fällt dieser Schutzmechanismus in fast 70 Gemeinden zumindest vorübergehend weg.
Zwar hat die Landesregierung sofort mit einer, wie vom Gericht geforderten Begründung reagiert. Diese wirkt sich jedoch nicht mehr auf das Urteil aus. Ohnehin erkennt die Wirtschaftministerin Hoffmeister-Kraut die Mietpreisbremse nach wie vor als wirksam an. Ganz anders sehen das sowohl der Haus & Grundbesitzerverein und nennt die Mietpreisbremse "mausetot", als auch der Mieterverein Stuttgart. Dieser betonte Klagen bereits vor dem Urteil zurückgenommen zu haben, aufgrund der formellen Fehler.
Das Wirstschaftsministerium will jetzt eine aktualisierte Landesverordnung auf den Weg bringen. Diese werde aber mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.

Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien? Die Spekulationsfrist für Immobilien bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Immobilienverkauf steuerfrei erfolgen kann. Aktuell liegt diese Frist bei zehn Jahren für vermietete Objekte (§ 23 EStG). Wird eine Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, kann das Finanzamt auf den Verkaufsgewinn Spekulationssteuer erheben – oft in empfindlicher Höhe, da der persönliche Einkommensteuersatz Anwendung findet. Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Eigennutzung : Wird die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationsfrist. Auch wer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren dort gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen. Vermietung : Bei rein vermieteten Objekten greift die 10-Jahresfrist . Ein Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe. Politische Diskussion: Spekulationsfrist bleibt vorerst unverändert Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung oder Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist seit Jahren ein Thema. Parteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt eine Reform gefordert. Die Argumente reichten von Wohnraumschutz über Steuergerechtigkeit bis hin zur Eindämmung von Immobilienspekulation . Doch: Die politische Entscheidung ist gefallen – zumindest vorerst. Im Frühjahr 2025 wurde im Rahmen der aktuellen Regierungskoalition keine Gesetzesänderung beschlossen . Die Spekulationsfrist bleibt damit weiterhin bei zehn Jahren bestehen. Für Eigentümer bedeutet das: Wer strategisch plant, kann auch künftig mit einem steuerfreien Immobilienverkauf rechnen – sofern die geltenden Fristen eingehalten werden. Chancen eines steuerfreien Immobilienverkaufs Maximierung des Gewinns : Wer die Spekulationsfrist korrekt nutzt, kann erhebliche steuerfreie Veräußerungsgewinne erzielen. Flexibilität für Investoren : Die Möglichkeit der steuerfreien Reinvestition schafft neue Spielräume im Portfolio. Altersvorsorge stärken : Für viele private Eigentümer bleibt der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ein wichtiger Pfeiler ihrer finanziellen Unabhängigkeit. Risiken und Fallstricke Fehlende Fristkenntnis : Wer versehentlich vor Ablauf verkauft, muss mit einer hohen Steuerlast rechnen. Missverständnisse bei Eigennutzung : Eine teilvermietete Wohnung oder ein Zweitwohnsitz kann den Steuerfreibetrag gefährden. Zukunftsrisiken : Auch wenn aktuell keine Änderung geplant ist – politische Rahmenbedingungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung bleibt unerlässlich. Fazit: Spekulationsfrist Immobilien – klug handeln, strategisch verkaufen Die Spekulationsfrist bei Immobilien bleibt ein zentrales Instrument für strategisch orientierte Eigentümer. Auch wenn die politische Diskussion um Änderungen anhält, bietet der aktuelle Rechtsrahmen nach wie vor attraktive Chancen für den steuerfreien Verkauf. Wer langfristig plant und rechtzeitig handelt, kann die bestehenden Möglichkeiten optimal nutzen – sei es zur Altersvorsorge, zur Reinvestition oder zur finanziellen Konsolidierung. Häufige Fragen zur Spekulationsfrist bei Immobilien (FAQ) Wie lange gilt die Spekulationsfrist bei Immobilien? Zehn Jahre für vermietete Immobilien, keine Frist bei reiner Eigennutzung. Wird die Spekulationsfrist bald geändert? Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat 2025 keine Reform beschlossen. Die Frist bleibt bestehen. Wann beginnt die Spekulationsfrist? Mit dem notariellen Kaufdatum – nicht mit Übergabe oder Grundbucheintrag. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Frist verkaufe? Dann fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können? Wir von Lechner Immobilien beraten Sie gern persönlich und diskret – rechtssicher, strategisch und individuell. 👉 Jetzt Kontakt aufnehmen: www.lechner.immo/kontakt

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Die Diskussion bei Hart aber Fair um das Heizungsverbot von Gas- und Öl-Heizungen war intensiv. Die Gäste: Frank Schätzing: Bestseller-Autor (z.B. „Der Schwarm„)
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Robin Alexander: Stellvertretender Chefredakteur von „Welt“ und „Welt am Sonntag“
Monika Hohlmeier, CSU: Mitglied des Europäischen Parlaments (EP), Parlamentarische Geschäftsführerin der CSU-Europagruppe im EP
Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen