Die kostenlose Online-Bewertung Deiner Immobilie - Eine Lüge

Sven Lechner • 17. Mai 2019

Schnell und einfach einen fachgerechten Immobilienwert ermitteln - das ist doch eine gute Sache, oder? Doch so einfach ist es nunmal nicht mit Immobilien.

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Alles beginnt mit einer einfachen Frage...was ist meine Immobilie wert?

Selten befanden sich Immobilienbesitzer in einem solchen Zwiespalt wie in der heutigen Zeit. Soll ich meine Immobilie verkaufen? Was mache ich mit dem vermeintlichen Gewinn beim Verkauf? Was kostet mich die neue Immobilie? Und...was ist meine Immobilie wirklich wert?

Nun erscheint es zumindest bei der letzen Frage mittlerweile recht einfach, denn gibt man bestimmte Suchbegriffe in die digitale Suchmaschine ein, erscheinen unmengen von Websites die eine Immobilienbewertung online anbieten. Kostenlos! Man besucht die eine oder andere Homepage und stellt schnell fest, dass das System sich ähnelt. Innerhalb einer schönen grafischen Darstellung wird man durch ein Menü geführt in welches man lediglich die Eckdaten seiner Immobilie eingeben muss. Immobilienart, Wohnfläche, Baujahr, Parkmöglichkeit und vielleicht noch ein paar kleinere Details. Easy. Doch am Ende der Formulare kommt dann die Ernüchterung. Entweder Du musst Deine Kontaktdaten preisgeben oder Du erhälst einen Immobilienwert mit einer Preisspanne von rund 100.000 €, je nach Objekt. Im Prinzip ist man jetzt so schlau wie vorher. NICHT BEI UNS!

Doch was passiert mit Deiner angegebenen Adresse...?

Aus Deinen Kontaktdaten wird ein Lead und bares Geld, aber nicht für Dich

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Für den Fall dass Du Deine Adresse angegeben hast, werden Dich nun Fachleute kontaktieren, um einen exakteren Wert für Deine Immobilie zu ermitteln. Das wolltest Du nicht?! Richtig, eigentlich wurde Dir eine Online-Bewertung versprochen und auf den meisten Portalen ist die Information recht gut versteckt, dass Du im weiteren Verlauf von Immobilienmaklern oder Dienstleistern kontaktiert wirst. Aus aktuellem Anlass wurde dazu entschieden, dass nunmehr diese Online-Anbieter darauf hinweisen müssen, dass Deine Adresse gegen ein Entgelt weitergegeben wird. Dazu kommt, dass Deine Adresse an mindestens drei Immobilienmakler vergeben wird. Und hier wird jetzt mit Deiner Adresse Geld verdient. Für eine solche Adresse zahlt der Immobilienmakler zwischen 50 € und 500 € , je nach Region und Qualifikation Deiner Adresse. Somit werden im äussersten Fall bis zu 1.500 € mit Deinen Kontaktdaten verdient.

Das Hauptproblem welches durch diesen Vorgang entsteht ist zum einen, dass etwas suggeriert wird, was nicht eingehalten werden kann. Eine fachgerechte Bewertung Deiner Immobilie. Was jedoch viel schlimmer ist, Du hast keinen Einfluss darauf, welcher Makler Dich kontaktiert. Das geht nach dem Zufallsprinzip der bei dem Portal gelisteten Makler. Diese unterliegen in den meisten Fällen keinerlei Qualifikation durch das Portal an sich, und wenn, dann sind die Prüfungen allenfalls eine Lachnummer.

Einfacher ist es, wenn Du in der gleichen Zeit eine Online-Suche nach einem regionalen Immobilienmakler tätigst. Denn in den meisten Fällen gehört eine fachgerechte Immobilienwertermittlung zum Service eines Maklerbüros. Der Vorteil Deiner eigenenen Suche besteht darin, dass Du den Immobilienmakler Deiner Region selbst aussuchen kannst. Du siehst direkt die Bewertungen anderer Kunden und kannst viele Informationen auf der Homepage des Maklers bereits vorab prüfen. Somit entscheidest Du, wer Deine Immobilie bewerten soll. Weitergehend kannst Du auch in einem Telefonat oder einem Beratungstermin im Büro des Maklers bereits einige Antworten auf Deine Fragen erhalten und über ein persönliches Gespräch herausfinden, ob die Chemie zwischen Dir und dem Immobilienprofi stimmt.

Die Lüge der Online-Wertermittlung für immobilien

Wie bereits beschrieben ist es durchaus möglich im Internet eine Wertspanne für eine Immobilie zu erhalten. Doch diese hilft in den meisten Fällen rein gar nichts, da die Differenzen oft viel zu gross sind. Genauso kann kein Fachmann eine Immobilie kompetent bewerten, wenn diese nicht vor Ort eingehend besichtigt wurde. Das liegt schlicht an der maximalen Inhomogenität von Immobilien. Zudem sind viele Austattungsmerkmale eines Hauses oder einer Wohnung nur bei einem Vor-Ort-Termin zu erkennen, genauso wie eventuelle Baumängel oder wertbeeinflussende Faktoren.


Fazit: Vertraue bei der Wertermittlung Deiner Immobilie ruhig einem Partner vor Ort. Nimm Dir die Zeit und suche Deinen Lieblingsmakler in Deiner Region. Übrigens sind wir als Immobilienmakler in Ludwigsburg, Stuttgart und dem Rems-Murr-Kreis gerne Dein Ansprechpartner. Bei uns kannst Du genauso bequem Deine Angaben online machen, Deine Bewertung wird dennoch professionell und ausschliessliche durch uns vorgenommen. Hier gehts zum Bewertungstool

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Haus- oder Wohnungsschlüssel auf Euro-Geldscheinen mit Text: Spekulationsfrist Immobilien – Symbolbi
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Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien? Die Spekulationsfrist für Immobilien bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Immobilienverkauf steuerfrei erfolgen kann. Aktuell liegt diese Frist bei zehn Jahren für vermietete Objekte (§ 23 EStG). Wird eine Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, kann das Finanzamt auf den Verkaufsgewinn Spekulationssteuer erheben – oft in empfindlicher Höhe, da der persönliche Einkommensteuersatz Anwendung findet. Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Eigennutzung : Wird die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationsfrist. Auch wer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren dort gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen. Vermietung : Bei rein vermieteten Objekten greift die 10-Jahresfrist . Ein Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe. Politische Diskussion: Spekulationsfrist bleibt vorerst unverändert Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung oder Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist seit Jahren ein Thema. Parteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt eine Reform gefordert. Die Argumente reichten von Wohnraumschutz über Steuergerechtigkeit bis hin zur Eindämmung von Immobilienspekulation . Doch: Die politische Entscheidung ist gefallen – zumindest vorerst. Im Frühjahr 2025 wurde im Rahmen der aktuellen Regierungskoalition keine Gesetzesänderung beschlossen . Die Spekulationsfrist bleibt damit weiterhin bei zehn Jahren bestehen. Für Eigentümer bedeutet das: Wer strategisch plant, kann auch künftig mit einem steuerfreien Immobilienverkauf rechnen – sofern die geltenden Fristen eingehalten werden. Chancen eines steuerfreien Immobilienverkaufs Maximierung des Gewinns : Wer die Spekulationsfrist korrekt nutzt, kann erhebliche steuerfreie Veräußerungsgewinne erzielen. Flexibilität für Investoren : Die Möglichkeit der steuerfreien Reinvestition schafft neue Spielräume im Portfolio. Altersvorsorge stärken : Für viele private Eigentümer bleibt der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ein wichtiger Pfeiler ihrer finanziellen Unabhängigkeit. Risiken und Fallstricke Fehlende Fristkenntnis : Wer versehentlich vor Ablauf verkauft, muss mit einer hohen Steuerlast rechnen. Missverständnisse bei Eigennutzung : Eine teilvermietete Wohnung oder ein Zweitwohnsitz kann den Steuerfreibetrag gefährden. Zukunftsrisiken : Auch wenn aktuell keine Änderung geplant ist – politische Rahmenbedingungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung bleibt unerlässlich. Fazit: Spekulationsfrist Immobilien – klug handeln, strategisch verkaufen Die Spekulationsfrist bei Immobilien bleibt ein zentrales Instrument für strategisch orientierte Eigentümer. Auch wenn die politische Diskussion um Änderungen anhält, bietet der aktuelle Rechtsrahmen nach wie vor attraktive Chancen für den steuerfreien Verkauf. Wer langfristig plant und rechtzeitig handelt, kann die bestehenden Möglichkeiten optimal nutzen – sei es zur Altersvorsorge, zur Reinvestition oder zur finanziellen Konsolidierung. Häufige Fragen zur Spekulationsfrist bei Immobilien (FAQ) Wie lange gilt die Spekulationsfrist bei Immobilien? Zehn Jahre für vermietete Immobilien, keine Frist bei reiner Eigennutzung. Wird die Spekulationsfrist bald geändert? Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat 2025 keine Reform beschlossen. Die Frist bleibt bestehen. Wann beginnt die Spekulationsfrist? Mit dem notariellen Kaufdatum – nicht mit Übergabe oder Grundbucheintrag. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Frist verkaufe? Dann fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können? Wir von Lechner Immobilien beraten Sie gern persönlich und diskret – rechtssicher, strategisch und individuell.  👉 Jetzt Kontakt aufnehmen: www.lechner.immo/kontakt
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