Baukindergeld 2018 Antrag und Voraussetzungen

Sven Lechner • 24. September 2018

Du planst den Kauf einer Immobilie oder bist 2018 in Deine Wohnung oder Dein Haus eingezogen? Dann zeigen wir Dir die Baukindergeld-Voraussetzungen und wie Du den Antrag stellst.Du planst den Kauf einer Immobilie oder bist 2018 in Deine Wohnung oder Dein Haus eingezogen? Dann zeigen wir Dir die Baukindergeld-Voraussetzungen und wie Du den Antrag stellst.

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Baukindergeld Voraussetzungen!

* gefördert wird nur der erstmalige Erwerb einer in Deutschland situierten Immobilie (Neubau oder Bestand)

* Kinder werden ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt und müssen in der zu erwerbenden Immobilie wohnen

* Die Antragssteller müssen für das Kind oder die Kinder Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten

* Baukindergeld gilt für Kaufverträge oder Baugenehmigungen welche ab dem 01.01.2018 geschlossen oder erteilt wurden

* gefördert werden Familien mit einem Kind bis zu einem Jahreseinkommen von 90.000 €. Pro weiterem Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 €. Es werden die beiden vorangegangenen Kalenderjahre als Bezugszeitraum herangezogen.

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Baukindergeld Antrag

Wo und wie stellst Du den Antrag für das Baukindergeld? Zuständig ist die KfW | Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Den Antrag kannst Du online ausfüllen über das KfW-Portal - Direktlink zum Baukindergeld Antrag

Kann Baukindergeld rückwirkend beantragt werden?

Wie bereits aufgeführt können auch Immobilien die ab dem 01.01.2018 gekauft oder genehmigt wurden gefördert werden. Erfüllst Du die restlichen Voraussetzungen so kann man das Baukindergeld auch rückwirkend beantragen.


Du hast Fragen zum Baukindergeld, zum Antrag oder den Voraussetzungen. Wir als Dein Immobilienmakler in Ludwigsburg und Stuttgart helfen Dir gerne weiter. Kontaktiere uns einfach!

Haus- oder Wohnungsschlüssel auf Euro-Geldscheinen mit Text: Spekulationsfrist Immobilien – Symbolbi
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Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien? Die Spekulationsfrist für Immobilien bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Immobilienverkauf steuerfrei erfolgen kann. Aktuell liegt diese Frist bei zehn Jahren für vermietete Objekte (§ 23 EStG). Wird eine Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, kann das Finanzamt auf den Verkaufsgewinn Spekulationssteuer erheben – oft in empfindlicher Höhe, da der persönliche Einkommensteuersatz Anwendung findet. Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Eigennutzung : Wird die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationsfrist. Auch wer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren dort gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen. Vermietung : Bei rein vermieteten Objekten greift die 10-Jahresfrist . Ein Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe. Politische Diskussion: Spekulationsfrist bleibt vorerst unverändert Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung oder Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist seit Jahren ein Thema. Parteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt eine Reform gefordert. Die Argumente reichten von Wohnraumschutz über Steuergerechtigkeit bis hin zur Eindämmung von Immobilienspekulation . Doch: Die politische Entscheidung ist gefallen – zumindest vorerst. Im Frühjahr 2025 wurde im Rahmen der aktuellen Regierungskoalition keine Gesetzesänderung beschlossen . Die Spekulationsfrist bleibt damit weiterhin bei zehn Jahren bestehen. Für Eigentümer bedeutet das: Wer strategisch plant, kann auch künftig mit einem steuerfreien Immobilienverkauf rechnen – sofern die geltenden Fristen eingehalten werden. Chancen eines steuerfreien Immobilienverkaufs Maximierung des Gewinns : Wer die Spekulationsfrist korrekt nutzt, kann erhebliche steuerfreie Veräußerungsgewinne erzielen. Flexibilität für Investoren : Die Möglichkeit der steuerfreien Reinvestition schafft neue Spielräume im Portfolio. Altersvorsorge stärken : Für viele private Eigentümer bleibt der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ein wichtiger Pfeiler ihrer finanziellen Unabhängigkeit. Risiken und Fallstricke Fehlende Fristkenntnis : Wer versehentlich vor Ablauf verkauft, muss mit einer hohen Steuerlast rechnen. Missverständnisse bei Eigennutzung : Eine teilvermietete Wohnung oder ein Zweitwohnsitz kann den Steuerfreibetrag gefährden. Zukunftsrisiken : Auch wenn aktuell keine Änderung geplant ist – politische Rahmenbedingungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung bleibt unerlässlich. Fazit: Spekulationsfrist Immobilien – klug handeln, strategisch verkaufen Die Spekulationsfrist bei Immobilien bleibt ein zentrales Instrument für strategisch orientierte Eigentümer. Auch wenn die politische Diskussion um Änderungen anhält, bietet der aktuelle Rechtsrahmen nach wie vor attraktive Chancen für den steuerfreien Verkauf. Wer langfristig plant und rechtzeitig handelt, kann die bestehenden Möglichkeiten optimal nutzen – sei es zur Altersvorsorge, zur Reinvestition oder zur finanziellen Konsolidierung. Häufige Fragen zur Spekulationsfrist bei Immobilien (FAQ) Wie lange gilt die Spekulationsfrist bei Immobilien? Zehn Jahre für vermietete Immobilien, keine Frist bei reiner Eigennutzung. Wird die Spekulationsfrist bald geändert? Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat 2025 keine Reform beschlossen. Die Frist bleibt bestehen. Wann beginnt die Spekulationsfrist? Mit dem notariellen Kaufdatum – nicht mit Übergabe oder Grundbucheintrag. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Frist verkaufe? Dann fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können? Wir von Lechner Immobilien beraten Sie gern persönlich und diskret – rechtssicher, strategisch und individuell.  👉 Jetzt Kontakt aufnehmen: www.lechner.immo/kontakt
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