Was bedeutet die Neuregelung der Maklerprovision?

Sven Lechner • 16. Mai 2020

Lange wurde im Bundestag über die Regelung der Maklerprovision diskutiert, warum Sie für alle Beteiligten ein Segen ist, lesen Sie hier.

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Ab Ende 2020 gilt die neue Verteilung der Maklerprovision für die Vermittlung von Kaufverträgen über Häuser, Wohnungen und Grundstücken. Wie es bereits in früheren Zeiten für einen Makler üblich war, gilt nunmehr, dass Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen tragen werden. Besser gesagt, der Käufer zahlt maximal nur noch die Provision, welche auch der Verkäufer bezahlt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man ein einseitiges Provisionsversprechen nur noch in Richtung des Eigentümers aussprechen kann. Lange hielt sich die Diskussion um ein Bestellerprinzip wie bei der Vermietung. Vor allem die SPD mit Frau Barley wollten dieses Modell implementieren. Vielleicht haben Sie aus dem Fehler bei der Mietprovisionsregelegung gelernt, denn eine Entlastung der Mieter oder gar des Mietmarkts, wie erhofft, gab es nicht. Die populärste Forderung im Diskurs um die Maklercourtage legten die Grünen als Vorschlag vor. Die Maklerprovision solle einseitig nur vom Verkäufer und maximal 2 % brutto, also 1,68 % netto betragen. Welche Auswirkungen dies auf den Markt gehabt hätte, mag man sich nicht vorstellen, denn eine vollwertige Maklerleistung mit Inhalten die einen tatsächlichen Mehrwert schaffen, wären unter diesen Bedingungen betriebswirtschaftlich kaum mehr möglich gewesen. Was in dem Gesetz jedoch verpasst wurde ist, dass die Provision nach wie vor erfolgsabhängig ist. Eine Berechnung der Leistung nach Aufwand oder einzelner Teile ist nach wie vor nicht möglich.

Wie galt bisher zur Courtage?

Gar nichts! So einfach ist es auszudrücken. Das Provisionsverlangen eines Immobilienmaklers wurde lediglich die durch regional-übliche Grundsätze eingerahmt. Gesetzliche Regelung Fehlanzeige. Die Provision dürfe, laut Urteil, lediglich nicht deutlich überhöht sein (also im Vergleich zum Üblichen). Das Übliche sieht in Deutschland ziemlich wirr aus, denn die Provision regelt sich in den meisten Bundesländern unterschiedlich. In vielen Regionen gilt die Teilung der Courtage bereits als gemeingültig. Dazu gehört auch Baden-Württemberg. In Berlin, Brandenburg und Bremen jedoch wird die Provision in Höhe von 5-6 % netto nur vom Käufer bezahlt. Doch mit der Marktentwicklung und dem zunehmenden Druck vieler Maklerbetriebe an passende Objekte zu kommen, wurde immer mehr Objektakquise mit dem Versprechen für Verkäufer provisionsfrei zu arbeiten praktiziert. Speerspitze dieser Marketingstrategie und dem Vorantreiben dieser Ungerechtigkeit sind diverse Plattformen, die mit Millionengeldern von Investoren sogar im TV damit werben. Wer den Markt und die Tätigkeit eines Maklers nicht kennt, nimmt diese Versprechungen natürlich gerne als Standard. Wie sich ein Immobilienkäufer dabei fühlt, wenn so geworben wird muss jeder selbst entscheiden. Sicherlich nicht im positiven Sinn für das Berufsbild des Maklers.
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Einseitige Belastung trifft meist Käufer

Wie bereits oben beschrieben, so war es eben oft propagiert oder aber auch gängige Praxis, dass ein Verkäufer keine Provision bezahlte, dafür der Käufer voll zur Kasse gebeten wurde. Das ist grundlegend falsch, da der Käufer zwar einen erheblichen Teil der Maklerleistung in Anspruch nimmt, jedoch der Verkäufer in mindestens dem gleichen Masse von der Arbeit des Immobilienmaklers profitiert. Denn Bewertung, Vermarktungsstrategie und Beratung stehen ja am Anfang jedes Immobilienverkaufs.

Nur Vorteile bei der Provisionsteilung

Für alle Teilnehmer, Verkäufer, Käufer & Makler bedeutet diese Neuregelung einen echten Mehrwert. Denn es wird zum einen mehr Transparenz geschaffen und zum anderen werden sich Verkäufer in Zukunft viel mehr mit den Leistungen eines Maklers ausseinandersetzen, bevor sie einen Auftrag vergeben. Unseriöse Werbemodelle mit provisionsfreien Versprechen gehören dann auch der Vergangenheit an. Schwer für all die Portale, die mit Ihrem Image genau dort Ihre Position bezogen haben, nämlich in einer einseitig kostenlosen Dienstleistung. Sicher werden nicht alle Immobilienmakler froh über die neue Form der Courtageverteilung sein, aber auch hier wird es eine positive Marktveränderung geben. Die Betriebe die wirkliche Mehrwerte schaffen und diese zeigen, werden sich durchsetzen. Unternehmen denen es an Innovation oder Mut zur Veränderung fehlt werden es schwer haben. Im Ringen um gute Immobilienangebote werden sicher auch alte Provisionssätze nicht mehr gehalten werden können und die durchschnittliche Maklerprovision wird sicher leicht nach unten korrigiert. Im Grundsatz bleibt jedoch eines immer noch ein Marktgesetz, dass gute Leistung bezahlt werden muss.
Haus- oder Wohnungsschlüssel auf Euro-Geldscheinen mit Text: Spekulationsfrist Immobilien – Symbolbi
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Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien? Die Spekulationsfrist für Immobilien bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Immobilienverkauf steuerfrei erfolgen kann. Aktuell liegt diese Frist bei zehn Jahren für vermietete Objekte (§ 23 EStG). Wird eine Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, kann das Finanzamt auf den Verkaufsgewinn Spekulationssteuer erheben – oft in empfindlicher Höhe, da der persönliche Einkommensteuersatz Anwendung findet. Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Eigennutzung : Wird die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationsfrist. Auch wer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren dort gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen. Vermietung : Bei rein vermieteten Objekten greift die 10-Jahresfrist . Ein Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe. Politische Diskussion: Spekulationsfrist bleibt vorerst unverändert Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung oder Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist seit Jahren ein Thema. Parteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt eine Reform gefordert. Die Argumente reichten von Wohnraumschutz über Steuergerechtigkeit bis hin zur Eindämmung von Immobilienspekulation . Doch: Die politische Entscheidung ist gefallen – zumindest vorerst. Im Frühjahr 2025 wurde im Rahmen der aktuellen Regierungskoalition keine Gesetzesänderung beschlossen . Die Spekulationsfrist bleibt damit weiterhin bei zehn Jahren bestehen. Für Eigentümer bedeutet das: Wer strategisch plant, kann auch künftig mit einem steuerfreien Immobilienverkauf rechnen – sofern die geltenden Fristen eingehalten werden. Chancen eines steuerfreien Immobilienverkaufs Maximierung des Gewinns : Wer die Spekulationsfrist korrekt nutzt, kann erhebliche steuerfreie Veräußerungsgewinne erzielen. Flexibilität für Investoren : Die Möglichkeit der steuerfreien Reinvestition schafft neue Spielräume im Portfolio. Altersvorsorge stärken : Für viele private Eigentümer bleibt der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ein wichtiger Pfeiler ihrer finanziellen Unabhängigkeit. Risiken und Fallstricke Fehlende Fristkenntnis : Wer versehentlich vor Ablauf verkauft, muss mit einer hohen Steuerlast rechnen. Missverständnisse bei Eigennutzung : Eine teilvermietete Wohnung oder ein Zweitwohnsitz kann den Steuerfreibetrag gefährden. Zukunftsrisiken : Auch wenn aktuell keine Änderung geplant ist – politische Rahmenbedingungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung bleibt unerlässlich. Fazit: Spekulationsfrist Immobilien – klug handeln, strategisch verkaufen Die Spekulationsfrist bei Immobilien bleibt ein zentrales Instrument für strategisch orientierte Eigentümer. Auch wenn die politische Diskussion um Änderungen anhält, bietet der aktuelle Rechtsrahmen nach wie vor attraktive Chancen für den steuerfreien Verkauf. Wer langfristig plant und rechtzeitig handelt, kann die bestehenden Möglichkeiten optimal nutzen – sei es zur Altersvorsorge, zur Reinvestition oder zur finanziellen Konsolidierung. Häufige Fragen zur Spekulationsfrist bei Immobilien (FAQ) Wie lange gilt die Spekulationsfrist bei Immobilien? Zehn Jahre für vermietete Immobilien, keine Frist bei reiner Eigennutzung. Wird die Spekulationsfrist bald geändert? Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat 2025 keine Reform beschlossen. Die Frist bleibt bestehen. Wann beginnt die Spekulationsfrist? Mit dem notariellen Kaufdatum – nicht mit Übergabe oder Grundbucheintrag. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Frist verkaufe? Dann fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können? Wir von Lechner Immobilien beraten Sie gern persönlich und diskret – rechtssicher, strategisch und individuell.  👉 Jetzt Kontakt aufnehmen: www.lechner.immo/kontakt
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Das neue Förderprogramm WEF Wohnraum für Familien soll das bisherige Baukindergeld ablösen. Dabei stehen Familien mit niedrigeren Einkommen Kredite mit günstigen Zinsen zur Verfügung.
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