Immobilie verkaufen in Corona Pandemie
Sven Lechner • 26. März 2020
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) bestimmt die aktuellen Nachrichten, Wirtschaft und Privatleben. Kann ich meine Immobilie während der Krise überhaupt verkaufen?

COVID-19 ist das allumfassende Thema derzeit. Ladenlokale müssen geschlossen bleiben, das Zusammenkommen von Menschen ist maximal eingeschränkt und die Empfehlungen lauten Zuhause zu bleiben.
Eine denkbar schlechte Ausgangslage, wenn man seine Immobilie verkaufen will oder vielleicht sogar muss. Wie kann man also in dieser Zeit dennoch seine Immobilie verkaufen?
Vorweg sind zum aktuellen Zeitpunkt Besichtigungen aus dringenden Gründen, wie zum Beispiel der Wohnungssuche wegen Eigenbedarfskündigung oder Ähnlichem gestattet, solange sie nicht mit mehreren Personen stattfinden. Wir als Immobilienmakler haben auch nach wie vor die Freigabe, Termine unter diesen Gesichtspunkten durchzuführen. Doch ist das überhaupt notwendig?
Nein! Ein Immobilienkauf oder Verkauf kann auch ohne Vor-Ort-Besichtigung weitestgehend eingeleitet werden. Mit unseren heutigen technischen Möglichkeiten bieten wir mit 360°-Touren, ausführlichen Videos sowie Video-Telefonie eine umfangreiche Darstellung von Immobilien. So sind Besichtigungen vor einem Kaufabschluss sicher noch sinnvoll, die Vorbereitung und Auswahl der Immobilie kann jedoch von Zuhause aus stattfinden.
Auch die Analyse und Bewertung einer Immobilie gewährleisten wir vorab völlig ohne Besichtigung. Wir vereinbaren dazu einfach einen Video-Anruf mit Ihnen, wenn Sie in Ihrer Immobilie sind und beraten Sie am Telefon. Sie benötigen dazu lediglich ein Smartphone oder Tablet. Idealerweise steht Ihnen im Objekt eine WLAN-Verbindung zur Verfügung oder Sie haben eine ausreichend gute, mobile Internetverbindung.
Dürfen Notare aktuell überhaupt beurkunden?
Ja. Notare sind besonders geschützt, da Ihrer Arbeit eine besondere Wichtigkeit zugeschrieben wird. So zählen auch Immobilienkaufverträge zu Abschlüssen, welche nicht aufgeschoben werden sollen und werden als dringliches Rechtsgeschäft verstanden.
Eine denkbar schlechte Ausgangslage, wenn man seine Immobilie verkaufen will oder vielleicht sogar muss. Wie kann man also in dieser Zeit dennoch seine Immobilie verkaufen?
Vorweg sind zum aktuellen Zeitpunkt Besichtigungen aus dringenden Gründen, wie zum Beispiel der Wohnungssuche wegen Eigenbedarfskündigung oder Ähnlichem gestattet, solange sie nicht mit mehreren Personen stattfinden. Wir als Immobilienmakler haben auch nach wie vor die Freigabe, Termine unter diesen Gesichtspunkten durchzuführen. Doch ist das überhaupt notwendig?
Nein! Ein Immobilienkauf oder Verkauf kann auch ohne Vor-Ort-Besichtigung weitestgehend eingeleitet werden. Mit unseren heutigen technischen Möglichkeiten bieten wir mit 360°-Touren, ausführlichen Videos sowie Video-Telefonie eine umfangreiche Darstellung von Immobilien. So sind Besichtigungen vor einem Kaufabschluss sicher noch sinnvoll, die Vorbereitung und Auswahl der Immobilie kann jedoch von Zuhause aus stattfinden.
Auch die Analyse und Bewertung einer Immobilie gewährleisten wir vorab völlig ohne Besichtigung. Wir vereinbaren dazu einfach einen Video-Anruf mit Ihnen, wenn Sie in Ihrer Immobilie sind und beraten Sie am Telefon. Sie benötigen dazu lediglich ein Smartphone oder Tablet. Idealerweise steht Ihnen im Objekt eine WLAN-Verbindung zur Verfügung oder Sie haben eine ausreichend gute, mobile Internetverbindung.
Dürfen Notare aktuell überhaupt beurkunden?
Ja. Notare sind besonders geschützt, da Ihrer Arbeit eine besondere Wichtigkeit zugeschrieben wird. So zählen auch Immobilienkaufverträge zu Abschlüssen, welche nicht aufgeschoben werden sollen und werden als dringliches Rechtsgeschäft verstanden.
Wenn Sie Fragen zur aktuellen Lage und zu Ihrer persönlichen Situation haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Bleiben Sie gesund und vor allem Zuhause.
Ihre Fragen an uns

Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien? Die Spekulationsfrist für Immobilien bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Immobilienverkauf steuerfrei erfolgen kann. Aktuell liegt diese Frist bei zehn Jahren für vermietete Objekte (§ 23 EStG). Wird eine Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, kann das Finanzamt auf den Verkaufsgewinn Spekulationssteuer erheben – oft in empfindlicher Höhe, da der persönliche Einkommensteuersatz Anwendung findet. Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Eigennutzung : Wird die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationsfrist. Auch wer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren dort gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen. Vermietung : Bei rein vermieteten Objekten greift die 10-Jahresfrist . Ein Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe. Politische Diskussion: Spekulationsfrist bleibt vorerst unverändert Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung oder Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist seit Jahren ein Thema. Parteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt eine Reform gefordert. Die Argumente reichten von Wohnraumschutz über Steuergerechtigkeit bis hin zur Eindämmung von Immobilienspekulation . Doch: Die politische Entscheidung ist gefallen – zumindest vorerst. Im Frühjahr 2025 wurde im Rahmen der aktuellen Regierungskoalition keine Gesetzesänderung beschlossen . Die Spekulationsfrist bleibt damit weiterhin bei zehn Jahren bestehen. Für Eigentümer bedeutet das: Wer strategisch plant, kann auch künftig mit einem steuerfreien Immobilienverkauf rechnen – sofern die geltenden Fristen eingehalten werden. Chancen eines steuerfreien Immobilienverkaufs Maximierung des Gewinns : Wer die Spekulationsfrist korrekt nutzt, kann erhebliche steuerfreie Veräußerungsgewinne erzielen. Flexibilität für Investoren : Die Möglichkeit der steuerfreien Reinvestition schafft neue Spielräume im Portfolio. Altersvorsorge stärken : Für viele private Eigentümer bleibt der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ein wichtiger Pfeiler ihrer finanziellen Unabhängigkeit. Risiken und Fallstricke Fehlende Fristkenntnis : Wer versehentlich vor Ablauf verkauft, muss mit einer hohen Steuerlast rechnen. Missverständnisse bei Eigennutzung : Eine teilvermietete Wohnung oder ein Zweitwohnsitz kann den Steuerfreibetrag gefährden. Zukunftsrisiken : Auch wenn aktuell keine Änderung geplant ist – politische Rahmenbedingungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung bleibt unerlässlich. Fazit: Spekulationsfrist Immobilien – klug handeln, strategisch verkaufen Die Spekulationsfrist bei Immobilien bleibt ein zentrales Instrument für strategisch orientierte Eigentümer. Auch wenn die politische Diskussion um Änderungen anhält, bietet der aktuelle Rechtsrahmen nach wie vor attraktive Chancen für den steuerfreien Verkauf. Wer langfristig plant und rechtzeitig handelt, kann die bestehenden Möglichkeiten optimal nutzen – sei es zur Altersvorsorge, zur Reinvestition oder zur finanziellen Konsolidierung. Häufige Fragen zur Spekulationsfrist bei Immobilien (FAQ) Wie lange gilt die Spekulationsfrist bei Immobilien? Zehn Jahre für vermietete Immobilien, keine Frist bei reiner Eigennutzung. Wird die Spekulationsfrist bald geändert? Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat 2025 keine Reform beschlossen. Die Frist bleibt bestehen. Wann beginnt die Spekulationsfrist? Mit dem notariellen Kaufdatum – nicht mit Übergabe oder Grundbucheintrag. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Frist verkaufe? Dann fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können? Wir von Lechner Immobilien beraten Sie gern persönlich und diskret – rechtssicher, strategisch und individuell. 👉 Jetzt Kontakt aufnehmen: www.lechner.immo/kontakt

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Die Zukunft des Immobilienmarktes – Erfahren Sie, warum energieeffiziente und nachhaltige Immobilien immer wichtiger werden. Entdecken Sie die Vorteile moderner Technologien, energieeffizienter Bauweisen und umweltfreundlicher Materialien für Wertsteigerung, Komfort und Umwelt. Investieren Sie in eine nachhaltige Zukunft und profitieren Sie von langfristigen Einsparungen.

Die Diskussion bei Hart aber Fair um das Heizungsverbot von Gas- und Öl-Heizungen war intensiv. Die Gäste: Frank Schätzing: Bestseller-Autor (z.B. „Der Schwarm„)
Katrin Göring-Eckardt, B’90/Grüne: Vizepräsidentin Deutscher Bundestag
Johannes Vogel, FDP: Stellvertetender Bundesvorsitzender, Erster Paralmentarischer Geschäftsführer der BT-Fraktion
Robin Alexander: Stellvertretender Chefredakteur von „Welt“ und „Welt am Sonntag“
Monika Hohlmeier, CSU: Mitglied des Europäischen Parlaments (EP), Parlamentarische Geschäftsführerin der CSU-Europagruppe im EP
Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen