Der Energieausweis feiert sein Jubiläum – viele Gäste hat er nicht

Sven Lechner • 16. Mai 2018

Die Energieausweispflicht wird 10. Aufgepasst, denn die Gültigkeit der ersten Ausweise läuft ab.

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Es gibt ihn schon länger, doch seit Juni 2008 ist er Pflicht und muss bei Verkauf und Vermietungen vorgelegt werden. So jubiliert das Dokument, welches den Energieverbrauch eines Gebäudes abbilden soll, in diesem Jahr.

Über den Benefit des Energiepass lässt sich streiten

Viele Käufer oder auch Mietinteressenten vertrauen dem Energieausweis. Scheint es doch ein hochoffizielles Dokument zu sein. Dem ist leider nicht immer so. Gerade beim Verbrauchsausweis gilt es genauer hinzuschauen. Doch auch beim genauen Hinschauen ist der Verbrauchswert nicht immer überprüfbar. Um ein Beispiel zu geben stellen wir uns zwei völlig baugleiche Mehrfamilienhäuser mit 8 Wohnungen vor.

  • In Haus 1 wohnen ausschliesslich Familien mit je 3 Kindern.

  • In Haus 2 wohnen nur vollzeitbeschäftigte Singles.

Anhand dieses sehr stark vereinfachten Beispiels, welches in der Realität wohl eher weniger anzutreffen sein wird, lässt sich jedoch sinnhaft darstellen, dass ein Energieverbrauchswert bei gleicher Bautechnik, stark variieren kann.

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Nicht alle feiern dieses Event

Mit der 10-jährigen Pflicht zur Vorlage des Energieausweises, laufen somit aber auch die ersten Energieausweise ab. Die Gültigkeit des Dokuments ist auf 10 Jahre beschränkt. So gilt es jetzt für viele Hausverwaltungen schon die neuen Energieausweise zu beantragen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften die mit einer Hausverwaltung einen Vertrag haben, übernimmt diese üblicherweise die Erstellung des Energieausweises für das gesamte Haus. Gegebenenfalls berechnet die Hausverwaltung eine Gebühr für die Neuerstellung. Dies hängt jedoch vom jeweiligen Verwaltervertrag ab.

Für alle Hausbesitzer oder auch Wohnungseigentümer ohne Hausverwaltung besteht solange kein Handlungsbedarf bis der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie erfolgen soll.

Prüfung bei der Neuerstellung

Egal ob man den Energieausweis nur verlängert oder ihn das erste Mal erstellt. Es gilt genau zu prüfen, welchen Energieausweis man für das Gebäude benötigt. Nur weil der „alte“ Energiepass ein Verbrauchsausweis war, heisst das nicht automatisch, dass das auch korrekt war. Auf was bei der Erstellung zu achten ist haben wir Euch auf unserer Homepage in einem kleinen Leitfaden zusammengestellt → Leitfaden Energieausweis

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Haus- oder Wohnungsschlüssel auf Euro-Geldscheinen mit Text: Spekulationsfrist Immobilien – Symbolbi
von Sven Lechner 6. Mai 2025
Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien? Die Spekulationsfrist für Immobilien bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Immobilienverkauf steuerfrei erfolgen kann. Aktuell liegt diese Frist bei zehn Jahren für vermietete Objekte (§ 23 EStG). Wird eine Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, kann das Finanzamt auf den Verkaufsgewinn Spekulationssteuer erheben – oft in empfindlicher Höhe, da der persönliche Einkommensteuersatz Anwendung findet. Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Eigennutzung : Wird die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationsfrist. Auch wer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren dort gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen. Vermietung : Bei rein vermieteten Objekten greift die 10-Jahresfrist . Ein Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist steuerfrei – unabhängig von der Gewinnhöhe. Politische Diskussion: Spekulationsfrist bleibt vorerst unverändert Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung oder Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist seit Jahren ein Thema. Parteien wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt eine Reform gefordert. Die Argumente reichten von Wohnraumschutz über Steuergerechtigkeit bis hin zur Eindämmung von Immobilienspekulation . Doch: Die politische Entscheidung ist gefallen – zumindest vorerst. Im Frühjahr 2025 wurde im Rahmen der aktuellen Regierungskoalition keine Gesetzesänderung beschlossen . Die Spekulationsfrist bleibt damit weiterhin bei zehn Jahren bestehen. Für Eigentümer bedeutet das: Wer strategisch plant, kann auch künftig mit einem steuerfreien Immobilienverkauf rechnen – sofern die geltenden Fristen eingehalten werden. Chancen eines steuerfreien Immobilienverkaufs Maximierung des Gewinns : Wer die Spekulationsfrist korrekt nutzt, kann erhebliche steuerfreie Veräußerungsgewinne erzielen. Flexibilität für Investoren : Die Möglichkeit der steuerfreien Reinvestition schafft neue Spielräume im Portfolio. Altersvorsorge stärken : Für viele private Eigentümer bleibt der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ein wichtiger Pfeiler ihrer finanziellen Unabhängigkeit. Risiken und Fallstricke Fehlende Fristkenntnis : Wer versehentlich vor Ablauf verkauft, muss mit einer hohen Steuerlast rechnen. Missverständnisse bei Eigennutzung : Eine teilvermietete Wohnung oder ein Zweitwohnsitz kann den Steuerfreibetrag gefährden. Zukunftsrisiken : Auch wenn aktuell keine Änderung geplant ist – politische Rahmenbedingungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung bleibt unerlässlich. Fazit: Spekulationsfrist Immobilien – klug handeln, strategisch verkaufen Die Spekulationsfrist bei Immobilien bleibt ein zentrales Instrument für strategisch orientierte Eigentümer. Auch wenn die politische Diskussion um Änderungen anhält, bietet der aktuelle Rechtsrahmen nach wie vor attraktive Chancen für den steuerfreien Verkauf. Wer langfristig plant und rechtzeitig handelt, kann die bestehenden Möglichkeiten optimal nutzen – sei es zur Altersvorsorge, zur Reinvestition oder zur finanziellen Konsolidierung. Häufige Fragen zur Spekulationsfrist bei Immobilien (FAQ) Wie lange gilt die Spekulationsfrist bei Immobilien? Zehn Jahre für vermietete Immobilien, keine Frist bei reiner Eigennutzung. Wird die Spekulationsfrist bald geändert? Aktuell nicht. Die Bundesregierung hat 2025 keine Reform beschlossen. Die Frist bleibt bestehen. Wann beginnt die Spekulationsfrist? Mit dem notariellen Kaufdatum – nicht mit Übergabe oder Grundbucheintrag. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Frist verkaufe? Dann fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen können? Wir von Lechner Immobilien beraten Sie gern persönlich und diskret – rechtssicher, strategisch und individuell.  👉 Jetzt Kontakt aufnehmen: www.lechner.immo/kontakt
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Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Die Zukunft des Immobilienmarktes – Erfahren Sie, warum energieeffiziente und nachhaltige Immobilien immer wichtiger werden. Entdecken Sie die Vorteile moderner Technologien, energieeffizienter Bauweisen und umweltfreundlicher Materialien für Wertsteigerung, Komfort und Umwelt. Investieren Sie in eine nachhaltige Zukunft und profitieren Sie von langfristigen Einsparungen.
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von Sven Lechner 1. Juni 2023
Das neue Förderprogramm WEF Wohnraum für Familien soll das bisherige Baukindergeld ablösen. Dabei stehen Familien mit niedrigeren Einkommen Kredite mit günstigen Zinsen zur Verfügung.
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Wieviel Immobilie kann ich mir noch leisten. Das Eigenheim wird teurer, jetzt Finanzierungsmöglichkeiten berechnen mit dem Budgetrechner.
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Die Rundfunkbeiträge sollen 2023 erhöht werden. Die geplante Erhöhung der GEZ-Gebühren stoßen auf großen Unmut. Die Pläne sollen bereits beschlossen worden sein hinter verschlossenen Türen.
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Die Diskussion bei Hart aber Fair um das Heizungsverbot von Gas- und Öl-Heizungen war intensiv. Die Gäste: Frank Schätzing: Bestseller-Autor (z.B. „Der Schwarm„) Katrin Göring-Eckardt, B’90/Grüne: Vizepräsidentin Deutscher Bundestag Johannes Vogel, FDP: Stellvertetender Bundesvorsitzender, Erster Paralmentarischer Geschäftsführer der BT-Fraktion Robin Alexander: Stellvertretender Chefredakteur von „Welt“ und „Welt am Sonntag“ Monika Hohlmeier, CSU: Mitglied des Europäischen Parlaments (EP), Parlamentarische Geschäftsführerin der CSU-Europagruppe im EP Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen
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EU-Parlament stimmt zur Sanierungspflicht von Immobilien im Bestand für Europa. Dazu sollen einheitlich Effizienzklassen kommen und Bestandsimmobilien sukzessive effizienter modernisiert werden.
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Die EZB um Christine Lagarde kündigt jetzt bereits die nächste Zinserhöhung im März an. Dieses Mal bereits mit konkreten Zahlen.
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